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Gastwirt muss Abschiebekosten zahlen
Quelle: swr.de
Donnerstag: 08 . 04 . 2010
Ein Gastwirt aus Bingen muss für Abschiebekosten von 45.000 Euro aufkommen. Zollfahnder hatten in der Küche seines Lokals einen Marokkaner ohne Aufenthaltserlaubnis aufgegriffen. Der Mann zog seine Klage gegen den Landkreis Mainz-Bingen gestern zurück.
Mit der Ausländerbehörde habe sich der Gastwirt bei dem Gerichtstermin auf eine Ratenzahlung von jährlich 5.000 Euro geeinigt, teilte das Verwaltungsgericht mit (4 K 638/09.MZ).
Der Marokkaner war wegen illegalen Aufenthalts und Schwarzarbeit ausgewiesen, jedoch erst nach etwa einjähriger Abschiebehaft in sein Heimatland gebracht worden.
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