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Gastwirt muss Abschiebekosten zahlen

Quelle: swr.de
Donnerstag: 08 . 04 . 2010

Ein Gastwirt aus Bingen muss für Abschiebekosten von 45.000 Euro aufkommen. Zollfahnder hatten in der Küche seines Lokals einen Marokkaner ohne Aufenthaltserlaubnis aufgegriffen. Der Mann zog seine Klage gegen den Landkreis Mainz-Bingen gestern zurück.

Mit der Ausländerbehörde habe sich der Gastwirt bei dem Gerichtstermin auf eine Ratenzahlung von jährlich 5.000 Euro geeinigt, teilte das Verwaltungsgericht mit (4 K 638/09.MZ).

Der Marokkaner war wegen illegalen Aufenthalts und Schwarzarbeit ausgewiesen, jedoch erst nach etwa einjähriger Abschiebehaft in sein Heimatland gebracht worden.


Bild:

Eine Übernahme der Kosten hatte der Gastwirt zunächst abgelehnt. Er erklärte, dass der abgeschobene Mann nicht bei ihm beschäftigt gewesen sei. Der Marokkaner sei am Tag der Kontrolle vielmehr von einem anderen Angestellten eigenmächtig für eine Arbeitsprobe in die Küche gelassen worden.



Kommentare

mohammed
i lebe in Bingen u i halte diese wilkürliche Massname für unmenschlich...die Gesetze müssen nochmal geprüft werden.u die Geldsumme ist aber zu hoch u sehr übertrieben.
 
soumaya
das ist aber übertrieben, wieso soll man 45.000 zahlen. wird dieser Marokkaner zusammen mit Barak Obama in einem Flugzeug abgeschoben oder wie? wirlich zum lachen
 
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